»Aus-nehma«

»Ausnehmer, jemand der Haus und Hof seinen Erben übergeben hat«

ist -jemand der Haus und Hof seinen Erben übergeben hat-.
Früher hat es für Landwirte, die in den Ruhstand gingen, keine staatliche finanzielle Unterstützung oder Rente gegeben. Daher wurde im Übergabsvertrag sämtliche Lebensnotwendigkeiten für den Übergeber festgeschrieben und daher vom übrigen Übergabsrealitäten -aus-genommen.
Nach der Übernahme von den Erben, war der Übergeber der -Aus-nehmer-.
Das alles gilt auch für Landwirtinnen. Sie waren dann die -Aus-nehmerinnen-.