»däs soist da' hinta dä' Oa'n schreub'm«

»das sollst du dir hinter die Ohen schreiben«
-das sollst du dir hinter die Ohren schreiben-
heißt –jemanden zwingen, etwas zu merken- z.B.: Wird jemand eindringlich zurechtgewiesen,
heißt es: Und -däs soist da’ hinta dä’ Oa’n schreub’m-. Da früher kaum etwas aufgeschrieben wurde, brauchte man bei einem Vertragsabschluss Zeugen. Damit sich diese Zeugen später auch noch erinnern konnten, wurde ihnen bei den Ohren gezogen.
An diesen Schmerz konnten sie sich später auch noch erinnern.