»iwa-bleu'm«
»übrig-bleiben oder über-bleiben«
-übrig-bleiben oder über-bleiben-. Die Vergangenheit heißt: -iwa-blü′m-.
z.B.: Wird von einer gewissen Menge nur eine gewisse Anzahl genommen, so ist etwas -iwa-blü′m-.
z.B.: Wird von einer gewissen Menge nur eine gewisse Anzahl genommen, so ist etwas -iwa-blü′m-.