»va'-schau’n«

»verschauen«
-ver-schauen-  z.B.: Mädchen aus reichem Haus wurden bereits im Alter von 10 jahren -versprochen-.
Väter oder Großväter bestimmten bereits in diesem Alter die Ehemänner. War ein Mädchen -versprochen-, durfte es das Haus ohne bestickte Seidenhaube nicht verlassen. Diese Haube besaß eine Augenspitze.
Dadurch wurde es den Burschen erschwert, diesem Mädchen in die Augen zu sehen und dem Mädchen war verboten, Augenkontakt zu einem Burschen aufzunehmen. Man durfte sich nicht mehr -va’schau’n-. Entnommen aus den Geschichten vom Amonhaus in Lunz am See (Monika Reiter).