»z'kuaz kemma«

»zu kurz kommen«
-zu kurz kommen- heißt -sich benachteiligt fühlen oder selbstverschuldet in
den Nachteil geraten-  z.B.: Wird jemand durch verschiedene Umstände bei der Vergabe einer Arbeitsstelle nicht berücksichtigt, heißt es: Dea oder dä‘, is‘ do -z’kuaz kemma-.
Heißt: Dieser oder diese, ist da -z‘kuaz kemma-.