»zua Kassa gebet'n wea'n«

»zur Kasse gebeten werden«
-zur Kasse gebeten werden- heißt -für etwas haften oder etwas begleichen müssen- 
z.B.:
Hat jemand etwas kaputt gemacht, so muss dieser es reparieren lassen.
Somit, wird dieser -zua Kassa gebet’n-.